Vertragspartner bei einem privaten Darlehen sind, wie auch beim Bankdarlehen, Darlehensgeber/-in und Darlehensnehmer/-in. Die Person, die Geld verleiht, nennt man Darlehensgeber. Die Partei, welche das Geld erhält wird als Darlehensnehmer bezeichnet.
Die Konstellationen für die private Kreditvergabe sind vielfältig. Oftmals wird Geld innerhalb der Familie verliehen, um beispielsweise Kindern, Enkeln oder auch Geschwistern bei der Finanzierung des Eigenheims, des ersten Autos, der ersten Wohnungseinrichtung oder anderen Wünschen zur Seite zu stehen. Aber auch enge Freunde und Kollegen leihen sich oftmals nicht nur kleinere Geldsummen voneinander. Schließlich kennt man sich meist schon einige Jahre und weiß selbst aus eigener Erfahrung, dass es im Leben Momente gibt, wo das eigene Bankkonto gerade nicht ausreicht um eine benötigte Anschaffung zu finanzieren.