In der Gestaltung des Abwicklungsvertrages sind die Parteien grundsätzlich frei. Oft wird beispielsweise auf folgende Fragestellungen eingegangen:
• Wird der Resturlaub gewährt oder ausbezahlt?
• Soll eine Freistellung erfolgen?
• Wann muss der Dienstwagen zurückgegeben werden?
• Soll eine Abfindung geleistet werden?