Ein befristeter Arbeitsvertrag endet entsprechend mit Ablauf der Zeit oder durch Erfüllung des Zwecks. Kündigen kann man in der Zwischenzeit nur, wenn im Arbeitsvertrag die ordentliche Kündigung auch vorgesehen ist. Unbefristete Verträge können von beiden Vertragspartnern nur unter Beachtung der gesetzlichen oder arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen beendet werden. Sind im Arbeitsvertrag keine längeren Kündigungsfristen vorgesehen, gelten die Fristen aus § 622 BGB.
Arbeitsrecht