Jugendliche im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind alle, die mindestens 15 aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Wer jünger als 15 Jahre alt ist, gilt als Kind. Wenn man volljährig ist, gilt man als Erwachsener. Vollzeitschulpflichtige gelten arbeitsrechtlich unabhängig von ihrem Alter als Kinder.
Arbeitsvertrag