Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ordentlich kündigen möchte, dieser jedoch dem allgemeinen Kündigungsschutz unterliegt, dann lässt das KSchG nur drei Gründe zu, die eine Kündigung rechtfertigen – die personenbedingte, die verhaltensbedingte und die betriebsbedingte Kündigung.
Ordentliche Kündigung Arbeitsverhältnis