Für wie lange eine Probezeit veranschlagt wurde, hängt mitunter von der Art der Tätigkeit ab. Bei eher einfachen Tätigkeiten soll eine kurze Probezeit bis zu drei Monaten (z. B. Handwerker) ausreichen. Bei komplizierteren Aufgaben sollen sechs Monate genügen. Eine Probezeit, die länger als sechs bis neun Monate andauert, ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Insbesondere kann dies bei künstlerischen, erzieherischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten vorkommen
Arbeitsvertrag