Ist die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers mit besonderen Belastungen verbunden, kann der Arbeitgeber dafür Zulagen oder Zuschüsse entrichten. Typischerweise bezahlt man sie für Mehrarbeit, Schichtarbeit, Nachtarbeit oder Wochenendarbeit. Zudem gibt es Erschwerniszulagen, wenn mit der Arbeit besondere Belastungen verbunden sind und Gefahrenzulagen, wenn die Tätigkeit besonders gefährlich ist. Für besonders schmutzige Angelegenheiten gibt es Schmutzzuschläge und wenn der Arbeitnehmer monatelang nicht an seinen Wohnort zurückkehren kann, Montagezuschläge.
Arbeitsvertrag