Das Zeugnis muss auf dem Papier ausgedruckt werden, das für den üblichen Geschäftsverkehr verwendet wird. Für gewöhnlich verwenden Unternehmen hierfür qualitativ hochwertiges Papier mit einem Briefkopf, aus welchem der Name des Unternehmens hervorgeht. Wenn Sie als Unternehmen gewöhnlich nur „normales“ 80g Papier benutzen, kann man dies auch verwenden. Wenn Sie im normalen Geschäftsverkehr keinen Briefkopf, sondern einen Stempel nutzen, dann nutzen Sie diesen natürlich auch für das Arbeitszeugnis.
Wenn das Arbeitszeugnis auf dem Postweg zugesendet werden soll, achten Sie darauf, es mit einem separaten Anschreiben zu versenden und es nicht durch ein Adressfeld zu verunstalten. Das würde das Zeugnis ungültig machen.